ArSiK Unterweisungen

Bau - Gefährdung durch Staub

Quarzfeinstaub, Holzstaub und Asbest verursachen Erkrankungen, die erst Jahre später sichtbar werden. Die Unterweisung behandelt Staubarten, ihre Wirkung und die Rangfolge der Schutzmaßnahmen von der Absaugung bis zum Atemschutz. Dieses Thema befindet sich in Produktion und ist noch nicht verfügbar. Gerne merken wir Ihren Bedarf vor, damit Sie die Freigabe unmittelbar erhalten.

Online-Unterweisung
Baustelle
Die Unterweisung stützt sich auf Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte), TRGS 559 (Mineralischer Staub) und TRGS 906. Fachliche Grundlage ist der Baustein D 502 der BG BAU. Die endgültigen Rechtsgrundlagen werden vor der Freigabe geprüft und im Rechtsgrundlagen-Dokument der Unterweisung dokumentiert.
Deutsch

Bau - Gefährdung durch Staub

Quarzfeinstaub, Holzstaub und Asbest verursachen Erkrankungen, die erst Jahre später sichtbar werden. Die Unterweisung behandelt Staubarten, ihre Wirkung und die Rangfolge der Schutzmaßnahmen von der Absaugung bis zum Atemschutz. Dieses Thema befindet sich in Produktion und ist noch nicht verfügbar. Gerne merken wir Ihren Bedarf vor, damit Sie die Freigabe unmittelbar erhalten.

Quarzfeinstaub, Holzstaub und Asbest verursachen Erkrankungen, die erst Jahre später sichtbar werden. Die Unterweisung behandelt Staubarten, ihre Wirkung und die Rangfolge der Schutzmaßnahmen von der Absaugung bis zum Atemschutz.

Geplante Inhalte des Unterweisungsfilms:

  • Was Staub ist und wovon die schädigende Wirkung abhängt
  • Staubarten: mineralischer Mischstaub, Holzstaub, Asbest, Keramikfasern
  • Erkrankungen der Atemwege, der Haut und der Augen; Asbestose und Krebs
  • Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt
  • Staubarme Produkte und Arbeitsverfahren auswählen
  • Absaugung mit Entstaubern der Staubklasse M, Nassbearbeitung
  • Arbeitsplatzgrenzwerte für Stäube beachten
  • Technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen
  • Nicht trocken kehren, nicht mit Druckluft abblasen
  • Schutzkleidung getrennt aufbewahren, Hautreinigung
  • Atemschutz bei sichtbarer Staubentwicklung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge nach Gefährdungsbeurteilung

Dieses Thema befindet sich in Produktion und ist noch nicht verfügbar. Gerne merken wir Ihren Bedarf vor, damit Sie die Freigabe unmittelbar erhalten.

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