ArSiK Unterweisungen

Bau - Absturzsicherung auf dem Bau

Absturz ist die häufigste Ursache tödlicher Unfälle am Bau. Die Unterweisung erklärt, ab welcher Höhe eine Absturzgefahr besteht, welche Sicherungen der Unternehmer vorzuhalten hat und wie Öffnungen und Vertiefungen ordnungsgemäß gesichert werden. Dieses Thema befindet sich in Produktion und ist noch nicht verfügbar. Gerne merken wir Ihren Bedarf vor, damit Sie die Freigabe unmittelbar erhalten.

Online-Unterweisung
Baustelle
Die Unterweisung stützt sich auf Betriebssicherheitsverordnung, Arbeitsstättenverordnung, DGUV Vorschrift 38 (Bauarbeiten), ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen) sowie DIN EN 13374 und DIN 4420-1. Fachliche Grundlage ist der BG Baustein B 100 der BG BAU. Die endgültigen Rechtsgrundlagen werden vor der Freigabe geprüft und im Rechtsgrundlagen-Dokument der Unterweisung dokumentiert.
Deutsch

Bau - Absturzsicherung auf dem Bau

Absturz ist die häufigste Ursache tödlicher Unfälle am Bau. Die Unterweisung erklärt, ab welcher Höhe eine Absturzgefahr besteht, welche Sicherungen der Unternehmer vorzuhalten hat und wie Öffnungen und Vertiefungen ordnungsgemäß gesichert werden. Dieses Thema befindet sich in Produktion und ist noch nicht verfügbar. Gerne merken wir Ihren Bedarf vor, damit Sie die Freigabe unmittelbar erhalten.

Absturz ist die häufigste Ursache tödlicher Unfälle am Bau. Die Unterweisung erklärt, ab welcher Höhe eine Absturzgefahr besteht, welche Sicherungen der Unternehmer vorzuhalten hat und wie Öffnungen und Vertiefungen ordnungsgemäß gesichert werden.

Geplante Inhalte des Unterweisungsfilms:

  • Absturzgefahr ab mehr als 1,00 m Absturzhöhe
  • Gefährdungen durch fehlende oder falsch dimensionierte Absturzsicherungen
  • Sicherungspflicht unabhängig von der Höhe an und über Wasser
  • Sicherung ab 1,00 m an Treppenläufen, Wandöffnungen und Verkehrswegen
  • Sicherung ab 2,00 m an allen übrigen Arbeitsplätzen
  • Öffnungen und Vertiefungen umwehren oder unverschieblich abdecken
  • Dreiteiliger Seitenschutz: Geländerholm, Zwischenholm, Bordbrett
  • Wann Absturzsicherungen ausnahmsweise entfallen dürfen
  • Auffangeinrichtungen und PSA gegen Absturz als nachrangige Maßnahme

Dieses Thema befindet sich in Produktion und ist noch nicht verfügbar. Gerne merken wir Ihren Bedarf vor, damit Sie die Freigabe unmittelbar erhalten.

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