Kurze, fachlich belegte Antworten zu Unterweisungen, Fachkraft für Arbeitssicherheit, SCC/SGU, Gefährdungsbeurteilung und Schulungen – von ArSiK aus Meppen im Emsland.
Mindestens einmal pro Jahr (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1), bei Jugendlichen halbjährlich. Zusätzlich vor der ersten Tätigkeit, bei neuen Aufgaben, neuen Arbeitsmitteln oder Gefahrstoffen und nach Unfällen, je nachdem was die Gefährdungsbeurteilung sagt. Mehr dazu: digitale Unterweisungen.
Ja. Das Gesetz schreibt in vielen Themenbereichen keine Präsenzform vor – die Unterweisung muss arbeitsplatzbezogen, verständlich und nachweisbar sein, mit Möglichkeit zur Rückfrage. Ein abgespieltes Video ohne Verständniskontrolle genügt nicht. So läuft das bei ArSiK: Unterweisungen per Link und QR-Code.
Alle Beschäftigten, auch Leiharbeitskräfte, Praktikanten und Fremdfirmen, die auf dem Gelände oder der Baustelle arbeiten. Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber bzw. der Koordinator vor Ort.
Die Unterweisung externer Firmen zu den Gefahren und Regeln einer konkreten Baustelle, bevor sie dort tätig werden. Bei ArSiK läuft das digital über QR-Code mit fälschungssicherem Nachweis: Baustellenunterweisung.
Mit Datum, Thema, Teilnehmernamen und Unterschrift bzw. digitalem Nachweis. Den Nachweis muss der Betrieb bei Kontrollen von Berufsgenossenschaft oder Behörde vorlegen können.
SCORM ist ein Standard, mit dem E-Learning-Inhalte in einem Lernmanagementsystem (LMS) laufen und Ergebnisse zurückmelden. Damit binden Sie Unterweisungen in Ihr bestehendes LMS ein, statt ein zweites System zu pflegen: SCORM-Unterweisungen.
Sie berät den Arbeitgeber zu Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG) – von der Gefährdungsbeurteilung über Begehungen bis zur Unterweisung. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber, die SiFa unterstützt fachlich.
Sobald ein Betrieb Beschäftigte hat, muss er sicherheitstechnisch betreut sein (ASiG). Der Umfang richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 – also nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Kleinbetriebe können das Unternehmermodell nutzen.
Die seit 2023 reformierte Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit mit handlungsorientiertem Konzept und neuem Prozessmodell. ArSiK bildet dazu im Emsland aus: SiFa 3.0 Ausbildung.
Ja. Viele kleine und mittlere Betriebe binden eine externe Fachkraft ein, statt eigenes Personal freizustellen und auszubilden. ArSiK vermittelt geprüfte SiFa: Vermittlung Sicherheitsfachkräfte.
SCC steht für „Sicherheits Certificat Contraktoren“ – ein Zertifizierungssystem für Auftragnehmer, das Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz prüft. Viele Industrie-Auftraggeber setzen es voraus.
SCC ist das Zertifikat und Prüfsystem, SGU (Sicherheit, Gesundheit, Umwelt) beschreibt die Inhalte. Im deutschsprachigen Raum werden beide Begriffe oft zusammen genannt.
Dok 017 ist die Prüfung für operative Mitarbeiter, Dok 018 die für operative Führungskräfte. ArSiK schult und prüft beides: SCC-Schulung.
Mit einer Bestandsaufnahme des SGU-Managements, Anpassung der Dokumentation und Schulung der Beschäftigten. ArSiK begleitet den ganzen Weg: Vorbereitung SCC/SGU.
Ja – für jeden Arbeitgeber, unabhängig von der Beschäftigtenzahl (§ 5 ArbSchG). Sie muss dokumentiert und bei Änderungen aktualisiert werden.
Die Tätigkeiten und Arbeitsplätze erfassen, Gefährdungen ermitteln, bewerten, Maßnahmen festlegen, deren Wirksamkeit prüfen und alles dokumentieren. ArSiK übernimmt das: Gefährdungs- und Belastungsanalysen.
Ja. Seit 2013 ist die Beurteilung psychischer Belastung ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG).
Wer im Betrieb einen Gabelstapler fährt, braucht eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001, eine schriftliche Beauftragung und die arbeitsmedizinische Eignung. ArSiK bildet an einem Tag aus: Gabelstaplerschulung.
Eine jährliche Unterweisung ist Pflicht. Die Grundausbildung gilt fort, solange die Person geeignet ist und regelmäßig unterwiesen wird.
In der Regel mindestens 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2), bei erhöhter Brandgefährdung mehr. ArSiK schult inklusive Löschübung: Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mindestens 5 %, in allen anderen Betrieben mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten (DGUV Vorschrift 1). Ausbildung bei ArSiK: Erste-Hilfe-Schulung.
Seit August 2023 muss jeder geschult sein, der beruflich mit Diisocyanaten arbeitet (EU-REACH-Beschränkung). Ohne Nachweis ist die Verwendung untersagt: Diisocyanat-Schulung.
Ein Modell mit fünf Stufen, das zeigt, wie fest Arbeitssicherheit im Verhalten und Denken eines Unternehmens verankert ist. Im Bau und in der Industrie fordern immer mehr Auftraggeber einen SCL-Nachweis: Safety Culture Ladder Beratung.
Weniger Unfälle und Ausfalltage, niedrigere Folgekosten – und einen Vorteil bei Ausschreibungen, die einen SCL-Nachweis verlangen.
Präsenzschulungen finden am ArSiK Campus in Meppen (Emsland, Niedersachsen) statt, dazu online und inhouse beim Kunden. Termine und Kontakt: ArSiK Campus.
Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten aus Meppen im Emsland, telefonisch unter +49 5931 4979790 oder per Formular.